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Aufzugsprüfstelle
Laut Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 sowie Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012 hat der Betreiber seine überwachungsbedürftige Hebeanlage durch einen dafür zugelassenen Aufzugsprüfer mit einer regelmäßigen Überprüfung zu beauftragen.
ZT-Fankhauser ist befugt, für Hebeanlagen der unten angeführten Hebeanlagengruppe 1, diese gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung durchzuführen.
Zu den überwachungsbedürftigen Hebeanlagen der Hebeanlagengruppe 1 gehören:
- Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge) zur Personen– und Güterbeförderung
- Hebeeinrichtungen für Personen (Aufzug mit einer max. Fahrgeschwindigkeit von 0,15m/s)
- Güteraufzüge (nur Güterbeförderung)
- Kleingüteraufzüge
Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungsintervalle für die regelmäßige Überprüfung dieser Typen:
- Aufzüge: mindestens 1x jährlich
- Hebeeinrichtungen für Personen: mindestens 1x jährlich
- Güteraufzüge Betretbar: mindestens 1x jährlich
- Güteraufzüge Nicht Betretbar: mindestens alle 2 Jahre
- Kleingüteraufzüge: mindestens alle 3 Jahre
Die genannten Fristen dürfen höchstens um drei Monate überschritten werden.
Wir übernehmen für Sie die Fälligkeitsüberwachung dieser genannten Fristen und werden termingerecht tätig.
Nach Abschluss der Überprüfung wird Ihnen ein offizieller Prüfbefund von unserem Aufzugsprüfer ausgestellt. Bei festgestellten Mängeln kontaktieren wir außerdem für Sie gerne den Aufzugshersteller zur raschen Behebung bzw. zu diversen Abstimmungen.
Gerne beraten wir Sie über unsere Dienstleistungen bezüglich Aufzüge und Hebeanlagen und freuen uns Ihnen ein Angebot unterbreiten zu dürfen.