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Objektsicherungsprüfungen für Wohnanlagen und Wohngebäuden
Gemäß ÖNORM B 1300 durch das ZT-Büro Fankhauser:
Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.
Angesichts der unterschiedlichen Nutzungsformen wie Eigen- oder Fremdnutzung und der differenzierten Überlassung in Miete, genossenschaftlicher Nutzung oder Wohnungseigentum sowie der Verschiedenartigkeit hinsichtlich Bestandsalter, Erhaltungszustand, dem Vorhanden- oder Nichtvorhandensein von sicherheitstechnischen Einrichtungen u. a. oblag es in der Vergangenheit vorrangig dem individuellen Verantwortungsbewusstsein der Objekteigentümer- oder Objektvermieter bzw. deren Erfüllungsgehilfen, für die Objektsicherheit Sorge zu tragen.
Ziel ist es, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten in regelmäßigen Abständen eine Beratung und Überprüfungsroutine zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen für Sichtkontrollen als präventives Objektsicherheitsinstrument treffen zu können. Weiters sollen Verantwortliche auf Art und Umfang der sich aus einem Wohngebäude erwachsenden Gefahrenquellen hingewiesen werden und für die aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, NORMEN u. dgl. sich ergebenden Kontrollpflichten und zerstörungsfreien Sichtprüfungen sensibilisiert werden.
Angesichts der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der diesbezüglichen Regelungen im ABGB, MRG, WGG und WEG treffen Hauseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Verpächter sowie deren Verwalter eine Reihe von Pflichten zur Sicherstellung eines sicheren Gebäudezustandes. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind Sicherheitsevaluierungen in zum Teil sehr unterschiedlichen Intensitäten und periodischen Überprüfungszyklen von dazu befugten Prüfstellen durchzuführen.